§ 6 – Schriftform und Vertragsinhalt
WBVG · Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 06.12.2018 – B 8 SO 9/18 RECLI:DE:BSG:2018:061218UB8SO918R0
Vertraglich zwischen einer Einrichtung und einem behinderten Menschen vereinbarte Zusatzentgelte wegen eines besonderen Betreuungsbedarfs ("Systemsprenger"), die über die zwischen Sozialhilfeträger und Einrichtungsträger vereinbarte Vergütung hinausgehen, sind unwirksam.
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