Verordnung zur Durchführung von Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien
WOIMMODARLRV · 14 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Weitere Begriffsbestimmungen und Wertfestlegung bei einschränkenden Maßnahmen
- § 4Verfahren zum Erlass einer Allgemeinverfügung
- § 5Darlehensvergabe unter festgelegten Beschränkungen
- § 6Obergrenze für die Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation
- § 7Amortisationsanforderung
- § 8Ausnahmen
- § 9Freikontingent
- § 10Bagatellgrenze
- § 11Unterer und oberer Schwellenwert
- § 12Überprüfung festgelegter Beschränkungen
- § 13Inkrafttreten
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