Anlage 1 – (zu § 40)

WPIPR_FBV · Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 17 - 19)
SON01WDatenübersicht für Kleine und Mittlere WertpapierinstituteGeldbeträge sind nach kaufmännischer Rundung in Tausend Euro (TEUR) anzugeben.
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Vor der Bezeichnung „Stk.“ ist die Anzahl der betroffenen Verbindlichkeiten anzugeben.Position Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
1.
Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch: ja (= 0) / nein (= 1) 300
2.
Wertpapierinstitut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen: ja (= 0) / nein (= 1) 428
3.
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001
(2)Daten zur Vermögenslage
1.
Eigenmittel nach Artikel 9 IFR nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Abschlussstichtag
a)Kernkapital 006
aa)hartes Kernkapital 426
bb)zusätzliches Kernkapital 427
b)Ergänzungskapital 007
2.
Bestand Reserven nach § 340f HGB
a)nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach § 340f HGB 002
b)aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB 400
3.
Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
a)Bruttobetrag der Kursreserven 301
b)Nettobetrag der Kursreserven 302
4.
Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
a)Bruttobetrag der Kursreserven 303
b)Nettobetrag der Kursreserven 304
5.
Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen 305
6.
Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen 306
7.
Beteiligungen an einem Unternehmen der Finanzbranche gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 17 IFR 402
8.
Gewährte Darlehen und andere Kredite gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 2 WpIG 901
(3)Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten 022 250 Stk.
Stk.
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten 023 251 Stk.
Stk.
3.
Dem Wertpapierinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
a)Zusagen 024
b)Inanspruchnahme 025
(4)Daten zur Ertragslage
1.
Zinsergebnis
a)Zinserträge 029
b)Zinsaufwendungen 030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten 031
d)Zinsergebnis 032
2.
Provisionsergebnis
a)Provisionserträge 313
b)Provisionsaufwendungen 314
c)Provisionsergebnis 033
3.
Aufwendungen und Erträge des Handelsbestandes
a)Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes 315
b)Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes 316
c)Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 317
d)Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 318
e)Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten 319
f)Erträge aus Geschäften mit Derivaten 320
4.
Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft 037
5.
Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand 038
b)andere Verwaltungsaufwendungen 039
6.
Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen 902
7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048
8.
Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen 049
9.
Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB 050
10.
Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB 051
11.
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 052
12.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053
13.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054
14.
Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055
15.
Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056
16.
Entnahmen aus Genussrechtskapital 057
17.
Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058
(5)Ergänzende Angaben
1.
Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096
2.
Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
a)Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5) 107
b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6) 108
3.
Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112
b)nachrangige Forderungen an Kunden 113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114
4.
Bruttogesamteinkünfte aus Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2019/2033 900
Verordnung (EU) 2019/2033.Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen.Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter.
Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen.
Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und Ertrag.Hier sind alle Aufwendungen und Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen und Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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