Anlage 4 – (zu §§ 6, 40)

WPIPR_FBV · Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 24)
Erfassungsbogen nach § 6 WpIPrüfbV (übrige festgestellte Mängel)Wertpapierfirma:
Berichtszeitraum:
Prüfungsstichtag:
Prüfungsleiter vor Ort:
Liste der Prüfungsfeststellungen F-1 bis F-4 (Mängel)
Nr. Vorschrift Sachverhalt Klassifizierung nach § 6Absatz 1 und 2 Fundstelle Jahr der Feststellung Aktueller Stand der Mängelbeseitigung
(Für jede Prüfungsfeststellung ist eine gesonderte Tabellenzeile zu verwenden. Die Zeilenanzahl ist dementsprechend zu verringern oder zu erhöhen.)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 4 WPIPR_FBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 4 WPIPR_FBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.