§ 24 – Nötigung eines Vorgesetzten
WSTRG · Wehrstrafgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 23.04.2015 – 2 WD 7/14ECLI:DE:BVerwG:2015:230415U2WD7.14.0
Ein wehrstrafrechtlich relevanter Ungehorsam durch einen Offizier, durch den Leib und Leben von Kameraden konkret gefährdet werden, stellt eine schwere Verletzung der Gehorsamspflicht dar, für die Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist.
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