Wehrstrafgesetz
WSTRG · 50 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 1aAuslandstaten
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Anwendung des allgemeinen Strafrechts
- § 4Militärische Straftaten gegen verbündete Streitkräfte
- § 5Handeln auf Befehl
- § 6Furcht vor persönlicher Gefahr
- § 7Selbstverschuldete Trunkenheit
- § 8
- § 9Strafarrest
- § 10Geldstrafe bei Straftaten von Soldaten
- § 11Ersatzfreiheitsstrafe
- § 12Strafarrest statt Freiheitsstrafe
- § 13Zusammentreffen mehrerer Straftaten
- § 14Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafe
- § 14aStrafaussetzung zur Bewährung bei Strafarrest
- § 15Eigenmächtige Abwesenheit
- § 16Fahnenflucht
- § 17Selbstverstümmelung
- § 18Dienstentziehung durch Täuschung
- § 19Ungehorsam
- § 20Gehorsamsverweigerung
- § 21Leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls
- § 22Verbindlichkeit des Befehls, Irrtum
- § 23Bedrohung eines Vorgesetzten
- § 24Nötigung eines Vorgesetzten
- § 25Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten
- § 26
- § 27Meuterei
- § 28Verabredung zur Unbotmäßigkeit
- § 29Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad
- § 30Mißhandlung
- § 31Entwürdigende Behandlung
- § 32Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken
- § 33Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat
- § 34Erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat
- § 35Unterdrücken von Beschwerden
- § 36Taten von Soldaten mit höherem Dienstgrad
- § 37Beeinflussung der Rechtspflege
- § 38Anmaßen von Befehlsbefugnissen
- § 39Mißbrauch der Disziplinarbefugnis
- § 40Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren
- § 41Mangelhafte Dienstaufsicht
- § 42Unwahre dienstliche Meldung
- § 43Unterlassene Meldung
- § 44Wachverfehlung
- § 45Pflichtverletzung bei Sonderaufträgen
- § 46Rechtswidriger Waffengebrauch
- § 47Tätigkeit für eine fremde Macht
- § 48Verletzung anderer Dienstpflichten
Wehrstrafgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.