Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
ZAG · 76 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 1aUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- § 2Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
- § 3Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
- § 4Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
- § 4aElektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung
- § 4bBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
- § 5Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 6Verschwiegenheitspflicht
- § 7Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- § 8Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- § 9Sofortige Vollziehbarkeit
- § 10Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
- § 11Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
- § 12Versagung der Erlaubnis
- § 13Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- § 14Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
- § 15Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
- § 16Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
- § 17Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
- § 18Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
- § 19Auskünfte und Prüfungen
- § 20Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 21Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
- § 22Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
- § 23Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
- § 24Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- § 25Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
- § 26Auslagerung
- § 27Organisationspflichten
- § 28Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- § 29Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
- § 30Aufbewahrung von Unterlagen
- § 31Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
- § 32Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
- § 33Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
- § 34Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
- § 35Versagung der Registrierung
- § 36Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
- § 37Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
- § 38Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
- § 39Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 40Berichtspflicht
- § 41Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
- § 42Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 43Zahlungsinstituts-Register
- § 44E-Geld-Instituts-Register
- § 45Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
- § 46Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
- § 47Ausnahme für E-Geld-Instrumente
- § 48Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
- § 49Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
- § 50Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
- § 51Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
- § 52Zugang zu Zahlungskonten
- § 53Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
- § 54Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
- § 55Starke Kundenauthentifizierung
- § 56Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
- § 57Zugang zu Zahlungssystemen
- § 57aVoraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung
- § 58Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
- § 58aZugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
- § 59Datenschutz
- § 60Beschwerden über Zahlungsdienstleister
- § 61Beschwerden über E-Geld-Emittenten
- § 62Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
- § 62aKollektive Verbraucherinformation
- § 63Strafvorschriften
- § 64Bußgeldvorschriften
- § 65Mitteilung in Strafsachen
- § 65aBekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
- § 66Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
- § 67Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
- § 68Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
- § 69Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.