Anlage 1 – (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)

ZAGMONAWV · Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

(Fundstelle: BGBl.
I 2018, 2456 - 2458) Stand Ende
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Aktiva
0100 Barreserve
0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0110
darunter:
0111 Guthaben bei Zentralnotenbanken 0111
0120 aus sonstigen Tätigkeiten 0120
darunter:
0121 Guthaben bei Zentralnotenbanken 0121
Summe: (0110 + 0120) 0100
0200 Forderungen an Kreditinstitute
0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210
darunter:
0211 auf Treuhandkonten 0211
0220 aus sonstigen Tätigkeiten
0221 täglich fällig 0221
0222 andere Forderungen 0222
Summe: (0221 + 0222) 0220
Summe: (0210 + 0220) 0200
0300 Forderungen an Kunden
0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0310
darunter:
0311 aus Provisionen 0311
0312 aus Krediten 0312
darunter:
0313 aus Kreditkarten-geschäften 0313
0320 aus sonstigen Tätigkeiten 0320
Summe: (0310 + 0320) 0300
0400 Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410
0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420
Summe: (0410 + 0420) 0400
0500 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
0510 Geldmarktpapiere
0511 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0511
0512 aus sonstigen Tätigkeiten 0512
Summe: (0511 + 0512)  0510
0520 Anleihen und Schuld-verschreibungen
0521 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0521
0522 aus sonstigen Tätigkeiten 0522
Summe: (0521 + 0522)  0520
Summe: (0510 + 0520) 0500
0600 Aktien und andere nicht fest-verzinsliche Wertpapiere
0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610
0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0620
Summe: (0610 + 0620) 0600
0700 Beteiligungen
0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710
darunter:
0711 an Kreditinstituten 0711
0712 an Finanzdienst-leistungsinstituten 0712
0713 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0713
0720 aus sonstigen Tätigkeiten 0720
darunter:
0721 an Kreditinstituten 0721
0722 an Finanzdienst-leistungsinstituten 0722
0723 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0723
Summe: (0710 + 0720) 0700
0800 Anteile an verbundenen Unternehmen
0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0810
darunter:
0811 an Kreditinstituten 0811
0812 an Finanzdienst-leistungsinstituten 0812
0813 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0813
0820 aus sonstigen Tätigkeiten 0820
darunter:
0821 an Kreditinstituten 0821
0822 an Finanzdienst-leistungsinstituten 0822
0823 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0823
Summe: (0810 + 0820) 0800
0900 Immaterielle Anlagewerte
0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910
0920 aus sonstigen Tätigkeiten 0920
Summe: (0910 + 0920) 0900
1000 Sachanlagen
1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010
1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1020
Summe: (1010 + 1020) 1000
1200 Sonstige Vermögensgegenstände
1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210
1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1220
Summe: (1210 + 1220) 1200
1300 Rechnungsabgrenzungsposten
1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310
1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1320
Summe: (1310 + 1320) 1300
1400 Aktive latente Steuern 1400
1500 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1500
1600 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1600
1700 Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600) 1700
Passiva
1800 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810
davon:
1811 täglich fällig 1811
1812 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1812
1820 aus sonstigen Tätigkeiten 1820
davon:
1821 täglich fällig 1821
1822 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1822
Summe: (1810 + 1820) 1800
1900 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910
davon:
1911 Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen 1911
darunter:
1912 auf Zahlungskonten 1912
davon:
1913 aus der Ausgabe von E-Geld 1913
1920 aus sonstigen Tätigkeiten 1920
Summe: (1910 + 1920) 1900
2000 Verbindlichkeiten gegenüber Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010
2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020
Summe: (2010 + 2020) 2000
2100 Sonstige Verbindlichkeiten
2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110
2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2120
Summe: (2110 + 2120) 2100
2200 Rechnungsabgrenzungsposten
2210 aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld 2210
2220 aus sonstigen Tätigkeiten 2220
Summe: (2210 + 2220) 2200
2300 Rückstellungen
2310 aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld 2310
2320 aus sonstigen Tätigkeiten 2320
Summe: (2310 + 2320) 2300
2400 Passive latente Steuern 2400
2500 Nachrangige Verbindlichkeiten
2510 aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld 2510
2520 aus sonstigen Tätigkeiten 2520
Summe: (2510 + 2520) 2500
2600 Genussrechtskapital 2600
darunter:
2610 vor Ablauf von zwei Jahrenfällig 2610
2700 Fonds für allgemeine Bankrisiken 2700
2800 Eigenkapital
2810 gezeichnetes Kapital 2810
darunter:
2811 stille Einlagen 2811
2812 Abzugsposten: Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 2812       ./.
2820 Gewinnrücklagen 2820
2830 Gewinnvortrag/Verlust-vortrag 2830
2840 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 2840
Summe: (2810 + 2820 +(./.) 2830 +(./.) 2840) 2800
2900 Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800) 2900
3000 Unwiderrufliche Kreditzusagen
3010 aus Zahlungsdiensten undaus der Ausgabe von E-Geld 3010
3020 aus sonstigen Tätigkeiten 3020
Summe: (3010 + 3020) 3000
3100 Eventualverbindlichkeiten
3110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 3110
3120 aus sonstigen Tätigkeiten 3120
Summe: (3110 + 3120) 3100
Kontrollsumme:(1700 + 2900 + 3000 + 3100) 9010
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen.
Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.
Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden.
In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 ZAGMONAWV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 1 ZAGMONAWV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.