Anlage 3 – (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)

ZAGMONAWV · Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463) Stand Ende
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort
Zahlungsvolumen)
0100 Zahlungsvolumen als Betrag(Beträge lauten auf volle Euro) 0100
davon:
0110 Einzahlungsgeschäft 0110
0120 Auszahlungsgeschäft 0120
0130 aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung
darunter:
0131 aus Lastschrift- geschäft 0131
0132 aus Zahlungskartengeschäft 0132
0133 aus Überweisungsgeschäft 0133
Summe: (0131 + 0132 + 0133)     0130
0140 aus Akquisitionsgeschäft 0140
0150 aus Finanztransfergeschäft
darunter:
0151 nach Deutschland eingehende Transfers 0151
0152 von Deutschland ausgehende Transfers 0152
0153 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0153
0154 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0154
Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154) 0150
0200 Anzahl der Zahlungsvorgänge 0200
davon:
0210 Einzahlungsgeschäft 0210
0220 Auszahlungsgeschäft 0220
0230 aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung
darunter:
0231 aus Lastschrift- geschäft 0231
0232 aus Zahlungskartengeschäft 0232
0233 aus Überweisungsgeschäft 0233
Summe: (0231 + 0232 + 0233) 0230
0240 aus Akquisitionsgeschäft 0240
0250 aus Finanztransfergeschäft
darunter:
0251 nach Deutschland eingehende Transfers 0251
0252 von Deutschland ausgehende Transfers 0252
0253 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0253
0254 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0254
Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254) 0250
0300 Anzahl der ausgegebenenZahlungsinstrumente 0300
0400 Rückbelastungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten
0410 Anzahl der Rückbelastungen 0410
0420 Gesamtbetrag der Rückbelastungen 0420
0500 Angaben zum E-Geld-Geschäft
0510 Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs 0510
0520 Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente 0520
0600 Zahlungsauslösedienste
0610 Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0610
0620 Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0620
0630 Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0630
0700 Kontoinformationsdienste
0710 Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0710
0720 Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde 0720
0730 Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen 0730
Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden.Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 3 ZAGMONAWV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 3 ZAGMONAWV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.