Anlage 5 – (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)

ZAGMONAWV · Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

(Fundstelle: BGBl.
I 2018, 2466 - 2467) Stand Ende
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro)
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge
0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0111 aus Kredit- undGeldmarktgeschäften 0111
0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-forderungen 0112
Summe: (0111 + 0112) 0110
Zinsaufwendungen
0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210
Laufende Erträge
0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0311 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0311
0312 aus Beteiligungen 0312
0313 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 0313
Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310
Erträge aus Gewinngemeinschaften,Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-abführungsverträgen
0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410
Provisionserträge
0510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0510
Provisionsaufwendungen
0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610
Sonstige betriebliche Erträge
0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0811 Personalaufwand 0811
darunter:
0812 Löhne und Gehälter 0812
0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung 0813
darunter:
0814 für Altersvorsorgung 0814
0815 andere Verwaltungsaufwendungen 0815
Summe: (0811 + 0815) 0810
aus sonstigen Tätigkeiten
Personalaufwand
darunter:
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
darunter:
0824 für Altersvorsorgung 0824
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910
Kontrollsumme:(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 + 0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910) 9010
noch Gewinn- und Verlustrechung
Sonstige betriebliche Aufwendungen
1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
1110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1110
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
1410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1410
Aufwendungen aus Verlustübernahme
1510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1510
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
1610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1610
1620 aus sonstigen Tätigkeiten 1620
Außerordentliches Ergebnis
1710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1711 Außerordentliche Erträge 1711
1712 Außerordentliche Aufwendungen 1712
Summe: (1711 + 1712) 1710
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen
1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910
Erträge aus Verlustübernahme
2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110
Periodengewinn/Periodenverlust
2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2210
Kontrollsumme:(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 + 1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 + 1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210) 9020
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen.
Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.
Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden.
In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.Vorzeichen angeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 5 ZAGMONAWV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 5 ZAGMONAWV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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