Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte
ZAHLPR_FBV · 36 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Risikoorientierung und Wesentlichkeit
- § 3Art und Umfang der Berichterstattung
- § 4Anlagen
- § 5Berichtszeitraum
- § 6Zusammenfassende Schlussbemerkung
- § 7Berichtsturnus; Unterzeichnung
- § 8Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
- § 9Zweigniederlassungen
- § 10Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
- § 10aIT-Systeme
- § 11Ermittlung der Eigenmittel
- § 12Eigenmittel
- § 13Solvabilitätskennzahl
- § 13aAbsicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslösediensten
- § 13bAbsicherung für den Haftungsfall bei Kontoinformationsdiensten
- § 14Anzeigewesen
- § 15Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
- § 16Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- § 16aDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2021/1230
- § 16bDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
- § 16cDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
- § 16dDarstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
- § 17Berichterstattung über Zahlungsdienste und das E-Geld-Geschäft
- § 18Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
- § 19Beurteilung der Vermögenslage
- § 20Beurteilung der Ertragslage
- § 21Risikolage und Risikovorsorge
- § 22Erläuterungen
- § 23Datenübersicht
- § 24Erstmalige Anwendung
- § 25Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 8 Absatz 3)
- Anlage 2(zu § 16 Absatz 9)
- Anlage 3(zu § 23)
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.