§ 4 – Studienordnung

ZAPPRO · Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen

Die Universität regelt in einer Studienordnung, 1.an welchen Unterrichtsveranstaltungen die Studierenden erfolgreich teilzunehmen haben,
2.das Nähere zu den Anforderungen an die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung und
3.dass die Studierenden an den in den Anlagen 1 bis 3 genannten Unterrichtsveranstaltungen erfolgreich und regelmäßig teilzunehmen haben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 ZAPPRO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 ZAPPRO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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