Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011
ZENSG_2011 · 25 Normen
- § 1Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
- § 2Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
- § 3Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
- § 4Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- § 5Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
- § 6Gebäude- und Wohnungszählung
- § 7Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 8Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 9Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
- § 10Erhebungsstellen
- § 11Erhebungsbeauftragte
- § 12Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
- § 13Ordnungsnummern
- § 14Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
- § 15Mehrfachfalluntersuchung
- § 16Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
- § 17Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
- § 18Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 19Löschung
- § 20Datenübermittlungen
- § 21Information der Öffentlichkeit
- § 22Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- § 23Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
- § 24Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
- § 25Finanzzuweisung
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.