§ 6 – Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

ZENSVORBG_2011 · Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011

Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt für die am 30. September 2007 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und für die am 13. März 2008 arbeitslos gemeldeten Personen dem Statistischen Bundesamt zum 15. April 2008 elektronisch jeweils die Angaben zu folgenden Merkmalen: 1.Wohnort einschließlich Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,
2.Straße,
3.Hausnummer und Anschriftenzusätze,
4.Status (beschäftigt oder arbeitslos).

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 ZENSVORBG_2011 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 6 ZENSVORBG_2011 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.