§ 16

ZHG_10PRO · Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

(1)Die Prüfungsgebühren betragen
für die Vorprüfung
80 DM,
für die Hauptprüfung
165 DM.
Bei Wiederholung der ganzen Vorprüfung oder der ganzen Hauptprüfung werden die gleichen Gebühren nochmals erhoben.
(2)Bei der Wiederholung einzelner Fächer werden die auf die Prüfer dieser Fächer entfallenden Gebühren, einschließlich insgesamt 5 Deutsche Mark für sächliche Kosten und Verwaltungskosten sowie 5 Deutsche Mark Gebühr für den Vorsitzenden, nochmals erhoben.
(3)Die Materialien für die Prüfungsarbeiten sind von den Prüflingen zu stellen. Beschädigte oder unbrauchbar gemachte Apparate und Instrumente sind von ihnen zu ersetzen.
(4)Wer vor dem Beginn der Prüfung zurücktritt, erhält die entrichtete Prüfungsgebühr, mit Ausnahme der Gebühr für sächliche Kosten und Verwaltungskosten, zurück.
(5)Wer in einem späteren Zeitpunkt von der Prüfung zurücktritt, erhält die Gebühren zurück, die auf die Prüfer der nicht erledigten Prüfungsfächer entfallen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 16 ZHG_10PRO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 16 ZHG_10PRO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.