§ 7 – Lagerkosten
ZOLLKOSTV · Zollkostenverordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Beschl. v. 20.06.2011 – VII B 228/10
NV: Ob gegen ein Postunternehmen Verwahrungsgebühren für dem HZA gestellte und dort gelagerte Postsendungen, die von ihrem Empfänger nicht entgegengenommen wurden, festgesetzt werden können, kann nicht im Wege einer Klage geklärt werden, die darauf gerichtet ist, das BMF zu verpflichten, die HZÄ durch Dienstvorschrift anzuweisen, keine solchen Gebührenbescheide zu erlassen .
- BFH, Beschl. v. 22.02.2011 – VII B 210/10
NV: Es bestehen ernstliche Zweifel, ob der Beförderer aus Drittländern stammender gestellungspflichtiger Postsendungen, der diese ohne Zollanmeldung gestellt, als Schuldner entstandener Kosten für die anschließende zollamtliche Verwahrung in Anspruch genommen werden kann und ob bejahendenfalls auch der Empfänger der Postsendung als Kostenschuldner in Betracht kommt .
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