ErwGr. 51

AIFMD · über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010

Es erscheint auch notwendig, dass die ESMA unter Berücksichtigung der Stellungnahme des ESRB festlegen kann, dass die von einem AIFM oder einer Gruppe von AIFM eingesetzte Hebelfinanzierung ein erhebliches Risiko für die Stabilität und Integrität des Finanzsystems darstellt, und eine Empfehlung für die zuständigen Behörden aussprechen kann, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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