ErwGr. 26

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Um ein nachhaltiges europäisches Wirtschaftsmodell zu fördern, sollte die Kommission gegebenenfalls Änderungen der Bestimmungen dieser Verordnung über die Regelung der Beschränkungen für Stoffe in Batterien und Altbatterien, einschließlich der Einführung eines Ausfuhrverbots für diesen Beschränkungen nicht entsprechende Batterien, vorschlagen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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