ErwGr. 29

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Bestimmte in Batterien vorkommende Stoffe wie Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel werden aus knappen Ressourcen bezogen, die in der Union nicht leicht verfügbar sind, und einige werden von der Kommission als kritische Rohstoffe betrachtet. Die Union muss im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ ihre strategische Autonomie stärken und ihre Widerstandsfähigkeit erhöhen, um für mögliche Lieferunterbrechungen aufgrund von Gesundheits- oder anderen Krisen gewappnet zu sein. Durch die Verstärkung von Recycling und Verwertung dieser Rohstoffe kann die Kreislaufwirtschaft gestärkt, die Ressourceneffizienz erhöht und letztendlich ein Betrag zur Erreichung dieses Ziels geleistet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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