ErwGr. 48

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Eine aktive Beteiligung an der Arbeit internationaler Normungsausschüsse ist eine wichtige strategische Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Batterietechnologien der Zukunft. Die europäische Mitarbeit war in einigen dieser Ausschüsse weniger effektiv, als sie hätte sein können. Die europäische Mitarbeit sollte verbessert werden, damit sich die Union bei der globalen Normung mehr Gehör verschaffen kann und auf diese Weise auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unionsunternehmen, zur Verringerung der Abhängigkeit der Union und zum Schutz ihrer Interessen, politischen Ziele und Werte beitragen kann. Aus diesem Grund sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten den europäischen Ansatz bezüglich der internationalen Normung überwachen und koordinieren. Harmonisierte Normen, die die Durchführung dieser Verordnung ergänzen, sollten geltenden internationalen Normen, insbesondere auf der Ebene der IEC und der ISO, Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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