ErwGr. 88

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Menschenrechtsverletzungen sind in rohstoffreichen Konflikt- und Hochrisikogebieten weit verbreitet. Daher sollten Wirtschaftsakteure diesen Gebieten in ihrer Strategie zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten besondere Aufmerksamkeit widmen. In der Verordnung (EU) 2017/821 sind Bestimmungen bezüglich einer zur Orientierung dienenden, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebenden und regelmäßig aktualisierten Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten vorgesehen. Diese Liste ist auch für die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen bezüglich der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten von Bedeutung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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