Art. 24
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-99/24 – G.M.K.-Z.B.M. gegen S. OECLI:EU:C:2025:563
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 66 – Zeitlicher Anwendungsbereich – Klage eines Antragstellers – Erlass eines Zahlungsbefehls – Widerspruch eines Antragsgegners gegen diesen Zahlungsbefehl, der auf erneute Prüfung der betreffenden Sache gerichtet ist – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 5 Nr. 3 – Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Art. 6 Nr. 1 – Mehrere Beklagte – Art. 22 Nr. 1 – Ausschließliche Zuständigkeit für Klagen, welche dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen sowie die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben – Klage auf Zahlung einer Entschädigung für die außervertragliche Nutzung einer in einem Mitgliedstaat belegenen Immobilie – In einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Beklagter
- C-395/23 – E. M. A. u. aECLI:EU:C:2025:142
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) 2019/1111 – Anwendungsbereich – Art. 1 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. e – Maßnahme im Zusammenhang mit der Verwaltung des Vermögens eines Kindes – Art. 7 – Zuständigkeit für Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung – Art. 10 – Gerichtsstandsvereinbarung – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Anwendungsbereich – Art. 1 Abs. 2 Buchst. a – Die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie die gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen betreffender Ausschluss – Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit in einem vor dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union geschlossenen bilateralen Abkommen zwischen der Republik Bulgarien und der Russischen Föderation – Unterschied zwischen diesen Regeln und denen der Verordnung 2019/1111 – Art. 351 AEUV – Begriff ‚Unvereinbarkeit‘
- C-339/22 – BSH Hausgeräte GmbH gegen Electrolux ABECLI:EU:C:2025:108
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 4 Abs. 1 – Allgemeine Zuständigkeit – Art. 24 Nr. 4 – Ausschließliche Zuständigkeiten – Zuständigkeit für Verfahren, welche die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten zum Gegenstand haben – Patentverletzungsklage – In Mitgliedstaaten und in einem Drittstaat validiertes europäisches Patent – Anfechtung der Gültigkeit des Patents im Wege der Einrede – Internationale Zuständigkeit des mit der Patentverletzungsklage befassten Gerichts
- C-774/22 – JX gegen FTI Touristik GmbHECLI:EU:C:2024:646
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 18 – Gerichtliche Zuständigkeit für Verbrauchersachen – Bestimmung der internationalen und der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats – Auslandsbezug – Reise in einen Drittstaat
- C-90/22 – “Gjensidige” ADB gegen „Rhenus Logistics“ UAB und „ACC Distribution“ UABECLI:EU:C:2024:252
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 45 – Versagung der Anerkennung einer Entscheidung – Art. 71 – Verhältnis dieser Verordnung zu Übereinkünften über ein besonderes Rechtsgebiet – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – Art. 31 Abs. 3 – Rechtshängigkeit – Gerichtsstandsvereinbarung – Begriff ‚öffentliche Ordnung‘
- C-497/22 – EM gegen Roompot Service BVECLI:EU:C:2023:873
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Ausschließliche Zuständigkeiten – Art. 24 Nr. 1 Abs. 1 – Rechtsstreitigkeiten über die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen – Zwischen einer Privatperson und einem Tourismusunternehmen, das einen Ferienpark betreibt, geschlossener Vertrag über die kurzzeitige Gebrauchsüberlassung eines Bungalows in diesem Ferienpark
- C-399/21 – IRnova AB gegen FLIR Systems ABECLI:EU:C:2022:648
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 24 Nr. 4 – Ausschließliche Zuständigkeiten – Zuständigkeit für Verfahren, welche die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten zum Gegenstand haben – Anwendungsbereich – Patentanmeldung und Erteilung eines Patents in einem Drittstaat – Erfinderstellung – Inhaber des Rechts an einer Erfindung
- C-307/19 – Obala i lučice d.o.o. gegen NLB Leasing d.o.oECLI:EU:C:2021:236
Vorlage zur Vorabentscheidung – Anwendbares Recht – Verordnung (EG) Nr. 864/2007 und Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Zeitlicher Anwendungsbereich – Unzuständigkeit des Gerichtshofs – Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Sachlicher Anwendungsbereich – Begriff ‚Zivil- und Handelssachen‘ – Art. 7 Nr. 1 – Wendungen ‚Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag‘ und ‚Erbringung von Dienstleistungen‘ – Art. 24 Nr. 1 – Wendung ‚Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen‘ – Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 – Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke – Notare, die im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren tätig werden – Verfahren zur Beitreibung der Tagesparkscheingebühr für das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Parkplatz, der sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche befindet
- C-433/19 – Ellmes Property Services Limited gegen SPECLI:EU:C:2020:900
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Art. 24 Nr. 1 – Ausschließliche Zuständigkeit für Verfahren, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben – Art. 7 Nr. 1 Buchst. a – Besondere Zuständigkeit, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden – Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung der touristischen Nutzung eines Wohnungseigentumsobjekts
- C-186/19 – Supreme Site Services GmbH u. a. gegen Supreme Headquarters Allied Powers EuropeECLI:EU:C:2020:638
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit – Ausschließliche Zuständigkeiten – Art. 24 Nr. 5 – Rechtsstreitigkeiten, die die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben – Auf die Vollstreckungsimmunität gestützter Antrag einer internationalen Organisation auf Aufhebung einer Arrestpfändung und Untersagung ihrer neuerlichen Vornahme
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