Art. 26
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-494/23 – QE und IJ gegen DP und EBECLI:EU:C:2024:848
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Zivil- und Handelssachen – Begriff – Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Beklagten zur Aufhebung der gerichtlichen Verwahrung einer von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmten Sache – Art. 8 Nr. 2 – Interventionsklage – Begriff ‚Dritter‘
- BAG, Urt. v. 29.05.2024 – 2 AZR 313/22ECLI:DE:BAG:2024:290524.U.2AZR313.22.0
- C-183/23 – Credit Agricole Bank Polska SA gegen ABECLI:EU:C:2024:297
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 6 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Vertrag, den ein Verbraucher, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, mit einer Bank mit Sitz in einem Mitgliedstaat geschlossen hat – Klage gegen diesen Verbraucher – Gericht des letzten bekannten Wohnsitzes dieses Verbrauchers im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
- BGH, EuGH-Vorlage v. 23.01.2024 – I ZR 205/22ECLI:DE:BGH:2024:230124BIZR205.22.0
Extreme Durable Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 10 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 336 vom 23. Dezember 2015, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Kann es der Inhaber einer nationalen Marke gemäß Art. 10 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436 verbieten lassen, dass eine Person im Ausland markenverletzende Ware zu dem Zweck besitzt, die Ware im Schutzland anzubieten oder in den Verkehr zu bringen? 2. Kommt es für den Begriff des Besitzes im Sinne von Art. 10 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie (EU) 2015/2436 auf eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf markenverletzende Ware an oder reicht die Möglichkeit aus, auf denjenigen einwirken zu können, der den tatsächlichen Zugriff auf diese Ware hat?
- BGH, Urt. v. 21.07.2023 – V ZR 112/22ECLI:DE:BGH:2023:210723UVZR112.22.0
1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte wird unter den Voraussetzungen des Art. 26 EuGVVO auch dann begründet, wenn der sich rügelos einlassende Beklagte seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union hat. 2. Die auf wahren Tatsachen beruhende Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank stellt keine Eigentumsbeeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB dar und begründet daher keinen auf Beantragung der Löschung gerichteten Anspruch des gegenwärtigen Eigentümers gegen den Veranlasser der Meldung.
- C-548/18 – BGL BNP Paribas SA gegen TeamBank AG NürnbergECLI:EU:C:2019:848
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 593/2008 – Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht – Art. 14 – Forderungsabtretung – Drittwirkungen
- C-464/18 – ZX gegen Ryanair DACECLI:EU:C:2019:311
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Bestimmung des für die Entscheidung über eine Klage auf Ausgleichszahlung wegen eines verspäteten Fluges zuständigen Gerichts – Art. 7 Nr. 5 – Betrieb einer Zweigniederlassung – Art. 26 – Stillschweigende Vereinbarung – Notwendigkeit der Einlassung des Beklagten
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 26 BRUESSEL_IA und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich Art. 26 BRUESSEL_IA direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.