Art. 5
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-440/23 – FB gegen European Lotto and Betting Ltd und Deutsche Lotto-und Sportwetten ltdECLI:EU:C:2026:299
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Inhaber einer von einem Mitgliedstaat erteilten Lizenz für die Veranstaltung von Online-Glücksspielen – Regelung eines anderen Mitgliedstaats, die die Veranstaltung von Online-Glücksspielen von einer Erlaubnis abhängig macht – Zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses – Virtuelle Automatenspiele – Zweitlotterien – Erstattung verlorener Einsätze – Rechtsmissbrauch
- C-672/23 – Electricity & Water Authority of the Government of Bahrain u. a. gegen Prysmian Netherlands BV u. aECLI:EU:C:2026:293
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Besondere Zuständigkeiten – Art. 8 Nr. 1 – Mehrere Beklagte – Klagen, zwischen denen eine ‚so enge Beziehung‘ gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint – Begriff ‚so enge Beziehung‘ – Begriff ‚Ankerbeklagter‘ – Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV – Richtlinie 2014/104/EU – Ersatz des durch ein Kartell verursachten Schadens – Begriff des Unternehmens – Haftung der Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft – Beschluss der Kommission – Beschluss einer nationalen Wettbewerbsbehörde – Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingetretener Schaden
- C-34/24 – Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims gegen Apple Distribution International Ltd und Apple IncECLI:EU:C:2025:936
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 2 – Besondere Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr gleichgestellte Handlung oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats – Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Verbandsklage auf Ersatz des durch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen in Gestalt der Erhebung einer überhöhten Provision durch den Betreiber einer auf alle in einem Mitgliedstaat ansässigen Nutzer ausgerichteten Online-Plattform auf den Preis der auf dieser Plattform zum Verkauf angebotenen Anwendungen und digitalen Produkte entstandenen Schadens – Klage einer zur Verteidigung der kollektiven Interessen mehrerer nicht identifizierter, aber identifizierbarer Nutzer befugten Einrichtung
- C-551/24 – Deutsche Lufthansa AG gegen AirHelp Germany GmbHECLI:EU:C:2025:771
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich – Besondere Zuständigkeit, wenn ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden – Bestimmung des zuständigen Gerichts – Luftbeförderungsvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer – Ausgleichsforderung des Passagiers wegen eines verspäteten Fluges – Abtretung dieser Forderung an eine Inkassogesellschaft – Klage des Zessionars gegen das Luftfahrtunternehmen auf Ausgleichszahlung vor dem Gericht des Abflugorts – Erfüllungsort der Verpflichtung – Ort in einem Mitgliedstaat, an dem die Dienstleistungen nach dem Beförderungsvertrag erbracht worden sind oder hätten erbracht werden müssen
- C-536/23 – Bundesrepublik Deutschland gegen Mutua Madrileña AutomovilistaECLI:EU:C:2025:293
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Zuständigkeit für Versicherungssachen – Art. 11 Abs. 1 Buchst. b – Art. 13 Abs. 2 – Klage, die der Geschädigte unmittelbar gegen den Versicherer erhebt – Begriff ‚Geschädigter‘ – Beamter, der Opfer eines Verkehrsunfalls ist – Während seiner Dienstunfähigkeit fortgezahltes Entgelt – Mitgliedstaat, der in seiner Eigenschaft als Dienstgeber in Schadensersatzansprüche des Beamten eingetreten ist – Zuständigkeit des Gerichts des Ortes, an dem der Kläger seinen Wohnsitz hat – Ort, an dem die Verwaltung, die den Beamten beschäftigt, ihren Sitz hat
- C-393/23 – Athenian Brewery SA und Heineken NV gegen Macedonian Thrace Brewery SAECLI:EU:C:2025:85
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Besondere Zuständigkeiten – Art. 8 Nr. 1 – Mehrere Beklagte – Klagen, zwischen denen eine ‚so enge Beziehung‘ gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten erscheint – Art. 102 AEUV – Begriff ‚Unternehmen‘ – Mutter- und Tochtergesellschaft – Von der Tochtergesellschaft begangene Zuwiderhandlung – Vermutung des bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft – Gesamtschuldnerische Haftung – Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde – Schadensersatzklagen
- C-222/23 – "Toplofikatsia Sofia" EADECLI:EU:C:2024:405
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Mahnverfahren – Begriff ‚Wohnsitz‘ – Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine ständige Anschrift in diesem Mitgliedstaat und seine aktuelle Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat hat – Unmöglichkeit, diese ständige Anschrift zu ändern oder darauf zu verzichten
- C-183/23 – Credit Agricole Bank Polska SA gegen ABECLI:EU:C:2024:297
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 6 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Vertrag, den ein Verbraucher, der Staatsangehöriger eines Drittstaats ist, mit einer Bank mit Sitz in einem Mitgliedstaat geschlossen hat – Klage gegen diesen Verbraucher – Gericht des letzten bekannten Wohnsitzes dieses Verbrauchers im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
- C-652/20 – HW u. a. gegen Allianz Elementar Versicherungs AGECLI:EU:C:2022:514
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Zuständigkeit für Versicherungssachen – Art. 11 Abs. 1 Buchst. b – Klage des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder des Begünstigten – Möglichkeit, den Versicherer vor dem Gericht des Ortes zu verklagen, an dem der Kläger seinen Wohnsitz hat – Festlegung der internationalen und der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats – Art. 13 Abs. 2 – Klage, die der Geschädigte unmittelbar gegen den Versicherer erhebt – Versicherer, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat sowie eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat hat und vor dem Gericht verklagt wird, in dessen Bezirk diese Niederlassung liegt
- C-208/20 – Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski rayonen sadECLI:EU:C:2021:719
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 20 Abs. 2 Buchst. a AEUV – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 – Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen – Art. 1 Abs. 1 Buchst. a – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Art. 5 Abs. 1 – Ausstehende Forderungen – Gerichtliche Entscheidungen – Mahnbescheide – Zustellung – Schuldner mit Wohnsitz an einer unbekannten Adresse in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts
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