ErwGr. 73

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Um die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris in Drittländern weiter zu unterstützen, ist es wünschenswert, dass die Union aus dem Unionshaushalt auch künftig finanzielle Unterstützung für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel in den am wenigsten entwickelten Ländern bereitstellt, und zwar auch für deren Bemühungen um die Dekarbonisierung und den Wandel ihrer verarbeitenden Industrie. Diese Unterstützung durch die Union sollte auch dazu beitragen, die Anpassung der betroffenen Industriezweige an die neuen rechtlichen Anforderungen, die sich aus der vorliegenden Verordnung ergeben, zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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