ErwGr. 72

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Die Schaffung des CBAM erfordert die Entwicklung einer bilateralen, multilateralen und internationalen Zusammenarbeit mit Drittländern. Zu diesem Zweck sollte ein Forum von Ländern mit CO2-Bepreisungsinstrumenten oder anderen vergleichbaren Instrumenten („Klimaclub“) eingerichtet werden, um die Umsetzung ehrgeiziger Klimaschutzmaßnahmen in allen Ländern zu fördern und den Weg für einen globalen Rahmen für die Bepreisung von CO2-Emissionen zu ebnen. Der Klimaclub sollte offen, freiwillig und nicht exklusiv sein und insbesondere darauf ausgerichtet sein, hohe Klimaambitionen im Einklang mit dem Pariser Abkommen anzustreben. Der Klimaklub könnte unter der Schirmherrschaft einer multilateralen internationalen Organisation tätig sein und sollte den Vergleich und gegebenenfalls die Koordinierung einschlägiger Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Emissionsminderung fördern. Der Klimaklub sollte auch die Vergleichbarkeit einschlägiger Klimaschutzmaßnahmen fördern, indem er die Qualität der Klimaüberwachung sowie der entsprechenden Berichterstattung und Prüfungen unter seinen Mitgliedern sicherstellt und Mittel für Engagement und Transparenz zwischen der Union und ihren Handelspartnern bereitstellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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