ErwGr. 70

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Der Dialog mit Drittländern sollte fortgeführt und es sollte Raum für Zusammenarbeit und Lösungen geschaffen werden, um Informationen zu erheben, die in die konkreten Entscheidungen über die Einzelheiten des CBAM, die während seiner Umsetzung und insbesondere während des Übergangszeitraums zu treffen sind, einfließen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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Kann ich ErwGr. 70 CBAM direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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