Art. 163 – Aufgehobene Rechtsakte

CRD4 · über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG

Die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG werden mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.
Verweisungen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweisungen auf diese Richtlinie und auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II dieser Richtlinie und in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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