Art. 407 – Zusätzliches Risikogewicht

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Sind die Anforderungen der Artikel 405, 406 oder 409 in einem wesentlichen Punkt aufgrund von Fahrlässigkeit oder Unterlassung seitens des Instituts nicht erfüllt, so verhängen die zuständigen Behörden ein angemessenes zusätzliches Risikogewicht von mindestens 250 % des Risikogewichts (mit einer Obergrenze von 1 250 %), das für die einschlägigen Verbriefungspositionen in der in den Artikeln 245 Absatz 6 bzw. 337 Absatz 3 spezifizierten Weise gilt. Das zusätzliche Risikogewicht wird mit jedem weiteren Verstoß gegen die Sorgfaltsbestimmungen schrittweise angehoben.
Die zuständigen Behörden berücksichtigen die für bestimmte Verbriefungen gemäß Artikel 405 Absatz 3 geltenden Ausnahmen durch Herabsetzung des Risikogewichts, das sie andernfalls gemäß diesem Artikel bei einer Verbriefung verhängen würden, auf die Artikel 405 Absatz 3 Anwendung findet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 407 CRR und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 407 CRR direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.