ErwGr. 121

CRR · über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012

Um den Marktentwicklungen und den Erfahrungen mit der Anwendung dieser Verordnung Rechnung zu tragen, sollte die Kommission verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat – gegebenenfalls zusammen mit entsprechenden Gesetzgebungsvorschlägen – Berichte zu unterbreiten, in denen sie auf mögliche Auswirkungen der Eigenmittelanforderungen auf den Konjunkturzyklus eingeht sowie auf die Eigenmittelunterlegung von Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen, Großkredite, Liquiditätsanforderungen, Verschuldungsgrad, Risikopositionen aus übertragenem Kreditrisiko, das Gegenparteiausfallrisiko und die Ursprungsrisikomethode, Risikopositionen aus dem Mengengeschäft, die Definition anrechenbarer Eigenmittel und den Umfang der Anwendung dieser Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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