ErwGr. 48

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Die ENISA sollte ihre Sachkenntnis im Bereich der Cybersicherheitszertifizierung weiter ausbauen und pflegen, damit sie die Unionspolitik auf diesem Gebiet unterstützen kann. Die ENISA sollte auf bestehenden bewährten Verfahren aufbauen und die Nutzung der Cybersicherheitszertifizierung in der Union fördern, auch indem sie zum Aufbau und zur Pflege eines Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung auf Unionsebene (europäischer Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung) beiträgt, um so die Transparenz der Vertrauenswürdigkeit der Cybersicherheit von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen zu erhöhen und damit das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt und in seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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