ErwGr. 49

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Effiziente Cybersicherheitsstrategien sollten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor auf sorgfältig entwickelten Risikobewertungsmethoden beruhen. Risikobewertungsmethoden werden auf verschiedenen Ebenen angewandt, ohne dass es eine einheitliche Vorgehensweise für deren effiziente Anwendung gibt. Durch die Förderung und Entwicklung bewährter Verfahren für die Risikobewertung und interoperabler Lösungen für das Risikomanagement innerhalb von Organisationen des öffentlichen und des privaten Sektors wird das Niveau der Cybersicherheit in der Union erhöht. Zu diesem Zweck sollte die ENISA die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern auf Unionsebene unterstützen und Hilfestellung bei deren Bemühungen um die Festlegung und Einführung von europäischen und internationalen Normen für das Risikomanagement und eine messbare Sicherheit in Bezug auf elektronische Produkte, Systeme, Netze und Dienste leisten, die im Zusammenwirken mit Software die Netz- und Informationssysteme bilden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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