ErwGr. 46

CSA · über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit)

Die ENISA sollte in ihrer Rolle als Sekretariat des CSIRTs-Netzes bezüglich der in der Richtlinie (EU) 2016/1148 festgelegten einschlägigen Aufgaben des CSIRTs-Netzes die CSIRTs der Mitgliedstaaten und das CERT-EU bei der operativen Zusammenarbeit unterstützen. Zudem sollte die ENISA unter gebührender Berücksichtigung der Standardbetriebsverfahren des CSIRTs-Netzes die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen CSIRTs bei Sicherheitsvorfällen, Angriffen oder Störungen der von den CSIRTs verwalteten oder geschützten Netze oder Infrastrukturen, die mindestens zwei CSIRTs betreffen oder betreffen können, fördern und unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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