ErwGr. 81

CSDDD · über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859

Die Haftungsregelung enthält keine Bestimmungen dazu, wer nachweisen muss, ob die Voraussetzungen für die Haftung unter den Umständen des Einzelfalls gegeben sind oder unter welchen Voraussetzungen das Zivilverfahren eingeleitet werden kann; daher bleiben diese Fragen dem nationalen Recht überlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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