CSRD · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Um einen angemessenen Umgang mit Umweltrisiken zu gewährleisten, für angemessene Klimaschutzmöglichkeiten zu sorgen und die damit verbundenen Transaktionskosten zu senken, verpflichtete sich die Europäische Kommission im Grünen Deal, Unternehmen und andere Interessenträger bei der Entwicklung standardisierter Verfahren für die Naturkapitalbilanzierung in der EU und auf internationaler Ebene zu unterstützen.
Im Rahmen des mit Mitteln aus dem durch die Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates (30) eingerichteten Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) geförderten Projekts „Transparent“ wird eine erste Methodik für die Naturkapitalbilanzierung entwickelt, mit der Vergleichbarkeit und Transparenz der bestehenden Methoden verbessert und Hemmnisse für die Unternehmen gegenüber einer Einführung und Nutzung von Systemen zur zukunftssicheren Gestaltung ihrer Geschäftstätigkeiten abgebaut werden sollen. Das Natural Capital Protocol ist im Zusammenhang mit der Naturkapitalbilanzierung ebenfalls eine wichtige Referenz. Zwar dienen die Methoden für die Naturkapitalbilanzierung in erster Linie der Untermauerung interner Unternehmensentscheidungen, doch sollten sie auch bei der Festlegung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gebührend berücksichtigt werden. Einige Methoden der Naturkapitalbilanzierung zielen darauf ab, die Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten auf die Umwelt anhand eines monetären Werts auszudrücken; dies könnte den Nutzern von Nachhaltigkeitsinformationen dabei helfen, solche Auswirkungen besser zu verstehen. Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten daher monetäre Indikatoren für Nachhaltigkeitsauswirkungen einschließen können, sofern dies für notwendig erachtet wird.
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