ErwGr. 50

CSRD · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die Nutzer benötigen Informationen über Governance-Faktoren. Die für die Nutzer relevantesten Governance-Faktoren werden in verbindlichen Rahmen für die Berichterstattung, etwa jenen der Global Reporting Initiative und der Taskforce „Klimabezogene Finanzinformationen“, sowie in verbindlichen globalen Rahmen wie den Global Governance Principles des International Corporate Governance Network und den G20/OECD-Grundsätzen der Corporate Governance aufgeführt. In Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte festgelegt werden, welche Informationen Unternehmen zu Governance-Faktoren offenlegen sollten. Diese Informationen sollten sich auf die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane eines Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte, das zur Erfüllung dieser Rolle notwendige Fachwissen und die entsprechend notwendigen Fähigkeiten oder den Zugang dieser Organe zu solchen Fachkenntnissen und Fähigkeiten sowie darauf erstrecken, ob das Unternehmen eine mit den Nachhaltigkeitsaspekten verknüpfte Strategie in Bezug auf Anreize für Mitglieder, die in diesen Organen tätig sind, verfolgt, sowie auf Informationen über die internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme eines Unternehmens in Bezug auf den Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess. Die Nutzer benötigen ferner Informationen über Unternehmenskultur und Unternehmensethik, die anerkannte Elemente der verbindlichen Corporate-Governance-Rahmen wie der Global Governance Principles des International Corporate Governance Network sind, einschließlich Informationen über die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, sowie über Tätigkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens im Hinblick auf die Ausübung seines politischen Einflusses, einschließlich seiner Lobbytätigkeiten.
Informationen über die Leitung des Unternehmens und die Qualität der Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Gemeinschaften, die von den Tätigkeiten des Unternehmens betroffen sind, vermitteln den Nutzern ein besseres Verständnis der Risiken eines Unternehmens und der Auswirkungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten. Informationen über die Beziehungen zu Lieferanten umfassen Zahlungspraktiken in Bezug auf Zahlungstermine oder Zahlungsfristen, den Zinssatz für verspätete Zahlungen oder die Entschädigung für in der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (31) genannte Beitreibungskosten. Jedes Jahr müssen Tausende von Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), administrative und finanzielle Belastungen tragen, weil sie verspätet oder gar nicht bezahlt werden. Letztendlich führt Zahlungsverzug zu Insolvenz und Konkurs mit destruktiven Auswirkungen auf ganze Wertschöpfungsketten. Wenn Unternehmen mehr Informationen über Zahlungspraktiken zur Verfügung gestellt werden, dürften sie besser in der Lage sein, schnelle und zuverlässige Zahler zu ermitteln, unlautere Zahlungspraktiken aufzudecken, sich über Unternehmen, mit denen sie Handel treiben, zu informieren und fairere Zahlungsbedingungen auszuhandeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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