ErwGr. 8

DIR_2005_65 · zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen

Roll-on/Roll-off-Schiffe sind durch sicherheitsrelevante Ereignisse besonders gefährdet, vor allem dann, wenn sie sowohl Fahrgäste als auch Fracht befördern. Ausgehend von Risikobewertungen sollten daher geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass von Personen- und Lastkraftwagen, die im nationalen und internationalen Verkehr auf Roll-on/Roll-off-Schiffen befördert werden sollen, keine Gefahr für das Schiff, seine Fahrgäste und Besatzungsmitglieder oder seine Fracht ausgeht. Die Maßnahmen sollten so erfolgen, dass das zügige Beladen des Schiffes so wenig wie möglich behindert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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