ErwGr. 2

DIR_2007_34 · zur Anpassung der Richtlinie 70/157/EWG des Rates über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt

Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 70/157/EWG sind die Geräuschpegel für Kraftfahrzeuge mehrmals gesenkt worden, zuletzt im Jahr 1995. Die letzte Senkung brachte nicht die erwarteten Ergebnisse, und nachfolgende Untersuchungen zeigten, dass die verwendete Messmethode das reale Fahrverhalten nicht mehr adäquat wiedergibt. Deshalb ist es notwendig, einen neuen Prüfzyklus einzuführen und die Fahrbedingungen bei der Prüfung des Geräuschpegels weiter an die realen Fahrbedingungen anzunähern. Der neue Prüfzyklus ist in der UN/ECE-Regelung Nr. 51, Änderungsserie 02, enthalten (3).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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