ErwGr. 5

DIR_2007_34 · zur Anpassung der Richtlinie 70/157/EWG des Rates über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt

Nach den Bestimmungen von Artikel 3 der Richtlinie 70/157/EWG bleiben durch die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen die Anforderungen unverändert, die in Anhang I Nummern 5.2.2.1 und 5.2.2.5 der Richtlinie 70/157/EWG festgelegt sind. Im Hinblick auf die neue Struktur der Anhänge ist es erforderlich, die Nummerierung und die Bezüge in den betreffenden Nummern anzupassen. Um den Bezug zu anderen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, ist es ferner angebracht, die Entsprechung von derzeitiger und neuer Nummerierung anzugeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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