ErwGr. 4

DIR_2007_34 · zur Anpassung der Richtlinie 70/157/EWG des Rates über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt

Um weiteren Änderungen an der UN/ECE-Regelung Nr. 51, über die die Gemeinschaft bereits abgestimmt hat, Rechnung zu tragen, erscheint es angebracht, die Richtlinie 70/157/EWG dadurch an den technischen Fortschritt anzupassen, dass sie in Einklang mit den technischen Vorschriften dieser Regelung gebracht wird. Dies ist von besonderer Bedeutung im Hinblick auf die Übernahme des obligatorischen Verfahrens zur Überwachung der Geräuschemissionen von Kraftfahrzeugen, das in der UN/ECE-Regelung Nr. 51 für die Zwecke der EG-Typgenehmigung vorgesehen ist. Sollte dies unterbleiben, würde die Richtlinie hinsichtlich des technischen Fortschritts hinter der Regelung zurückbleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.12.2025

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