Art. 8 – Leitlinien für gute betriebliche Praxis

DIR_2007_43 · mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern

Die Mitgliedstaaten fördern die Erarbeitung von Leitlinien für gute betriebliche Praxis, die auch Empfehlungen für die Anwendung dieser Richtlinie enthalten. Die Verbreitung und Anwendung dieser Leitlinien werden gefördert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

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Kann ich Art. 8 DIR_2007_43 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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