Art. 9 – Sanktionen

DIR_2007_43 · mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern

Die Mitgliedstaaten legen für den Fall, dass gegen die nach Maßgabe dieser Richtlinie erlassenen nationalen Rechtsvorschriften verstoßen wird, Sanktionen fest und treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß angewendet werden. Die Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Sanktionsvorschriften bis spätestens 30. Juni 2010 und etwaige spätere Änderungen dieser Vorschriften so bald wie möglich mit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 DIR_2007_43 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 DIR_2007_43 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.