ErwGr. 15

DIR_2010_73 · zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind

Die Zusammenfassung des Prospekts sollte für Kleinanleger eine zentrale Informationsquelle darstellen. Sie sollte ein eigenständiger Teil des Prospekts sein und kurz, einfach, klar und für das Zielanlegerpublikum leicht verständlich sein. Sie sollte alle Schlüsselinformationen enthalten, die die Anleger benötigen, um zu entscheiden, welchen Angeboten und Zulassungen von Wertpapieren sie weiter nachgehen sollten. Diese wesentlichen Angaben sollten Aufschluss über die wesentlichen Merkmale und Risiken geben, die auf den Emittenten, einen etwaigen Garantiegeber und die angebotenen oder zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zutreffen. Sie sollten auch die allgemeinen Bedingungen des Angebots, einschließlich einer Schätzung der Kosten, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden, umfassen und eine Schätzung der Gesamtkosten beinhalten, da diese beträchtlich sein könnten. Außerdem sollte der Anleger über die mit den Wertpapieren verbundenen Rechte und die mit der Anlage in das betreffende Wertpapier verbundenen Risiken informiert werden. Das Format der Zusammenfassung sollte so festgelegt werden, dass ein Vergleich der Zusammenfassungen ähnlicher Produkte möglich ist, indem sichergestellt wird, dass gleichwertige Informationen in der Zusammenfassung immer an gleicher Stelle stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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