Um Doppelarbeit bei der Suche zu vermeiden, sollte eine sorgfältige Suche in dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem das Werk oder der Tonträger zuerst veröffentlicht wurde, oder, wenn es nicht veröffentlicht wurde, in dem es zuerst gesendet wurde. Die sorgfältige Suche nach Film- oder audiovisuellen Werken, deren Hersteller seine Hauptniederlassung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat hat, sollte in diesem Mitgliedstaat durchgeführt werden. Im Falle von Film- oder audiovisuellen Werken, die von Herstellern aus verschiedenen Mitgliedstaaten koproduziert wurden, sollte die sorgfältige Suche in jedem dieser Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Für Werke und Tonträger, die weder veröffentlicht noch gesendet wurden, die jedoch durch die Begünstigten dieser Richtlinie mit Zustimmung der Rechteinhaber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, sollte die sorgfältige Suche in dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem die Einrichtung, die das Werk oder den Tonträger mit Zustimmung des Rechteinhabers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, ihren Sitz hat. Die sorgfältige Suche nach den Inhabern der Rechte an Werken oder sonstigen Schutzgegenständen, die in ein Werk oder einen Tonträger eingebettet oder eingebunden sind, sollte in dem Mitgliedstaat durchgeführt werden, in dem die sorgfältige Suche nach dem Werk oder dem Tonträger, das bzw. der das eingebettete oder eingebundene Werk oder den sonstigen Schutzgegenstand enthält, durchgeführt wird. In anderen Ländern verfügbare Informationsquellen sollten auch konsultiert werden, wenn Hinweise dafür vorliegen, dass relevante Informationen zu den Rechteinhabern in diesen anderen Ländern gefunden werden können. Die Durchführung einer sorgfältigen Suche kann verschiedene Arten von Informationen hervorbringen, wie etwa ein Suchprotokoll und das Ergebnis der Suche. Das Suchprotokoll sollte archiviert werden, damit die betreffenden Einrichtungen nachweisen können, dass die Suche sorgfältig durchgeführt wurde.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
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