ErwGr. 36

DIR_2013_48 · über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs

Verdächtige oder beschuldigte Personen sollten während des Freiheitsentzugs das Recht haben, unverzüglich mit mindestens einem von ihnen benannten Dritten, wie etwa einem Angehörigen, zu kommunizieren. Die Mitgliedstaaten können die Ausübung dieses Rechts angesichts zwingender Erfordernisse oder verhältnismäßiger operativer Erfordernisse einschränken oder aufschieben. Bei diesen Erfordernissen kann es sich unter anderem darum handeln, dass schwerwiegende, nachteilige Auswirkungen auf das Leben, die Freiheit oder die körperliche Unversehrtheit einer Person abgewehrt werden müssen, dass eine Beeinträchtigung eines Strafverfahrens abgewendet werden muss, dass eine Straftat verhindert werden muss, dass eine Gerichtsverhandlung abgewartet werden muss und dass Opfer von Straftaten geschützt werden müssen. Wenn die zuständigen Behörden in Betracht ziehen, die Ausübung des Rechts auf Kommunikation in Bezug auf einen spezifischen Dritten einzuschränken oder aufzuschieben, sollten sie zunächst prüfen, ob die Verdächtigen oder beschuldigten Personen mit einem anderen von ihnen benannten Dritten kommunizieren könnten. Die Mitgliedstaaten können praktische Vorkehrungen in Bezug auf den Zeitpunkt, die Mittel, die Dauer und die Häufigkeit der Kommunikation mit Dritten unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Ordnung und Sicherheit am Ort des Freiheitsentzugs aufrechtzuerhalten, treffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 36 DIR_2013_48 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 36 DIR_2013_48 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.