ErwGr. 68

DIR_2014_17 · über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Obwohl Kreditvermittler beim Vertrieb von Wohnimmobilienkreditverträgen in der Union eine zentrale Rolle spielen, bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den nationalen Wohlverhaltensregeln für Kreditvermittler und den Vorschriften zu deren Beaufsichtigung, die Hindernisse für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit von Kreditvermittlern im Binnenmarkt mit sich bringen. Der Umstand, dass Kreditvermittler nicht in der Lage sind, uneingeschränkt überall in der Union tätig zu werden, beeinträchtigt das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts für Wohnimmobilienkredite. Bestimmte Standards auf Unionsebene sind — unter Berücksichtigung der Vielfalt der an der Kreditvermittlung beteiligten Akteure — von wesentlicher Bedeutung, um ein hohes Maß an Professionalität und ein hohes Dienstleistungsniveau zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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