DIR_2014_61 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
Bei ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauarbeiten sollte das Ziel sein, den kollektiven Nutzen zu maximieren, indem die positiven externen Effekte dieser Arbeiten für alle Bereiche genutzt und gleichberechtigte Möglichkeiten zur gemeinsamen Verwendung der bestehenden und geplanten physischen Infrastrukturen im Hinblick auf den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze gewährleistet werden. Soweit der Hauptzweck der öffentlich finanzierten Bauarbeiten nicht beeinträchtigt wird, sollte der Netzbetreiber, der die betreffenden Bauarbeiten direkt oder indirekt, beispielsweise durch einen Unterauftragnehmer, ausführt, frühzeitigen und zumutbaren Anträgen auf Koordinierung des Baus von Komponenten von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation, bei denen z. B. etwaige Zusatzkosten, einschließlich der durch Verzögerungen verursachten Kosten, übernommen werden und die Änderungen an den ursprünglichen Plänen minimal sind, zu verhältnismäßigen, nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen stattgeben. Unbeschadet der geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen sollten die Mitgliedstaaten außerdem Regeln über die Umlegung der mit der Koordinierung der Bauarbeiten verbundenen Kosten festlegen können. Zur raschen Lösung von Streitfällen im Zusammenhang mit der Aushandlung von Koordinierungsvereinbarungen unter verhältnismäßigen, fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen sollten besondere Streitbeilegungsverfahren bestehen. Das Recht der Mitgliedstaaten, auch ohne konkreten Antrag Kapazitäten für elektronische Kommunikationsnetze zu reservieren, um einer künftigen Nachfrage nach physischen Infrastrukturen nachkommen und so den Nutzen von Bauarbeiten maximieren zu können, sowie Maßnahmen zu treffen, die ähnliche Rechte in Bezug auf die Koordinierung der Bauarbeiten von Betreibern anderer Netzarten wie Gas- oder Stromnetzen begründen, sollte von solchen Bestimmungen unberührt bleiben.
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