ErwGr. 23

DIR_2014_61 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation

Die Streitbeilegungsstelle sollte in der Lage sein, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen über physische Infrastrukturen im Hinblick auf den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation durch eine verbindliche Entscheidung zu regeln. In jedem Fall sollten die Entscheidungen dieser Stelle das Recht aller Parteien, ein Gericht mit dem Fall zu befassen, unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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