DIR_2014_61 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation
Sind über die zentrale Informationsstelle keine Mindestinformationen erhältlich, sollte den Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze bereitstellen oder für die Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsnetzen zugelassen sind, die Möglichkeit gegeben werden, diese Informationen unmittelbar von einem Netzbetreiber in dem jeweiligen Gebiet anzufordern. Ist das Ersuchen zumutbar (dies gilt insbesondere, wenn die Informationen im Hinblick auf die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung bestehender physischer Infrastrukturen oder der Koordinierung von Bauarbeiten erforderlich sind), sollten die Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze bereitstellen oder für die Bereitstellung von elektronischen Kommunikationsnetzen zugelassen sind außerdem die Möglichkeit haben, Vor-Ort-Untersuchungen durchzuführen und Informationen über geplante Bauarbeiten zu transparenten, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Bedingungen anzufordern, unbeschadet der Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzsicherheit und -integrität oder zur Wahrung der Vertraulichkeit und von Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen. Eine vorausschauende Transparenz im Zusammenhang mit geplanten Bauarbeiten seitens der Netzbetreiber selbst oder über zentrale Informationsstellen sollte angeregt werden, insbesondere in Bereichen, in denen dies den größten Nutzen bringt; wann immer dies möglich ist, sollten solche Informationen an zugelassene Betreiber weitergegeben werden.
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