ErwGr. 19

DIR_2014_89 · zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung

Das wesentliche Ziel der maritimen Raumplanung besteht darin, die nachhaltige Entwicklung zu fördern, die Nutzung des Meeresraums für unterschiedliche Zwecke zu erfassen und in Meeresgebieten die Raumnutzung zu verwalten sowie Konflikte beizulegen. Die maritime Raumplanung zielt überdies darauf ab, im Einklang mit den einschlägigen nationalen Strategien und Rechtsvorschriften mehreren Zwecken dienende Nutzungsarten zu erfassen und zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten zumindest dafür sorgen, dass aus dem Planungsprozess bzw. den Planungsprozessen ein Gesamtplan für die verschiedenen Nutzungsarten von Meeresraum unter Berücksichtigung der langfristigen Veränderungen durch den Klimawandel hervorgeht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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